1.000 Autoreifen bei EU-Einfuhr als Abfall enttarnt

1.000 Autoreifen bei EU-Einfuhr als Abfall enttarnt

Die Einfuhr von mehr als 1.000 Autoreifen aus der Schweiz nach Deutschland wurde einem Schweizer Unternehmer am 20. Februar 2023 vom Zollamt Weil am Rhein-Autobahn verweigert.

Die Zollanmeldung der Reifen erweckte den Eindruck, dass sie für ein Reifenhandelsunternehmen in Rheinland-Pfalz bestimmt und für den Einsatz an Fahrzeugen vorgesehen waren. Die Zollbeamten stellten jedoch fest, dass sich an der angegebenen Adresse ein Entsorgungsunternehmen befand. Außerdem wiesen die Reifen offensichtliche Schäden und eine zu geringe Profiltiefe auf, so dass die Sicherheit im Straßenverkehr nicht gewährleistet war.

Aufgrund der allgemeinen Rahmenbedingungen waren die Reifen daher als Abfall einzustufen, für dessen Einfuhr aus der Schweiz in die EU und nach Deutschland ein Notifizierungsverfahren nötig gewesen wäre.

Die Zollbeamten an den Außengrenzen der EU und an den nationalen Grenzen müssen der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Abfällen besondere Aufmerksamkeit widmen. Gewerbliche und private Abfälle dürfen nur unter bestimmten Bedingungen und unter Einhaltung bestimmter Vorschriften grenzüberschreitend befördert werden. Diese Bedingungen hängen auch von der Art des Abfalls ab und davon, ob er zur Verwertung oder zur Beseitigung bestimmt ist. In diesem Fall stehen der Schutz der Umwelt und der Gesundheit im Vordergrund. Die EU hat deshalb einheitliche Standards geschaffen, die durch nationale Vorschriften ergänzt und von den Bundesländern umgesetzt werden.

Daran arbeitet der Zoll an der Landesgrenze intensiv mit den zuständigen Landesbehörden oder von ihnen beauftragten Unternehmen. In Baden-Württemberg ist dies die SAA Sonderabfallagentur GmbH in Fellbach bei Stuttgart im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, in Rheinland-Pfalz die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH. Im Falle der Altreifen hatte diese entschieden, die Sendung zurückzuweisen und den Schweizer Exporteur aufgefordert, sie zurückzunehmen.