Postlieferung: Marihuana in Bauschaum

Postlieferung: Marihuana in Bauschaum

Am 7. Februar 2023 kontrollierten Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund die Postzustellung in einem großen Postverteilzentrum in Herne.

Bei den Kontrollen beschlagnahmten die Zollbeamten insgesamt 2.648 Gramm Marihuana in einem Paket. Das Paket befand sich auf dem Weg von Spanien nach Polen.

Kochutensilien wurden außen auf der Verpackung als Inhalt angegeben. Als die Beamten das Paket öffneten, waren sie erstaunt. Das gesamte Paket wurde mit Bauschaum besprüht.

Als die Zollbeamten den Schaumstoff entfernten, kamen zwei in Alufolie eingewickelte und durch Gummimatten getrennte Pakete zum Vorschein. Nach der Kennzeichnung dieser Pakete wurde Marihuana gefunden.

Auch Postsendungen innerhalb der EU werden regelmäßig kontrolliert. Bei diesen Kontrollen findet der Zoll immer wieder verbotene Substanzen.

Die weiteren Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Essen dauern an.

 

Zusatzinformation

Nach den §§ 5 und 10 des Zollverwaltungsgesetzes können auch Sendungen, die innerhalb der EU transportiert werden, kontrolliert werden.

Zu diesem Zweck kann der Zoll Sendungen öffnen lassen und prüfen, ob sie Waren enthalten, die Verboten oder Beschränkungen unterliegen oder verbrauchsteuerpflichtig sind.

Das Brief- und Postgeheimnis (Artikel 10 des Grundgesetzes) ist in dieser Hinsicht eingeschränkt.

Liegen Anhaltspunkte für eine Straftat vor, ist der Zoll befugt, die betreffenden Waren der Staatsanwaltschaft zur weiteren Verfolgung und Entscheidung über die Beschlagnahme der Sendung vorzulegen (§ 99 Strafprozessordnung).