Ausreichende Sehleistung muss für Führerscheinerwerb bestätigt werden

Ein Sehtest muss der Fahrschule vor dem Erwerb des Führerscheines vorliegen.

Gutes Sehen ist in vielen Lebenslagen wichtig. Vor allem aber am Steuer eines Fahrzeuges. Aus diesem Grund müssen Führerscheinbewerber ihre Sehleistung mit einem Sehtest nachweisen. Dieser muss entweder die Mindestanforderung an Sehleistung oder die Unterstützung durch eine Sehhilfe bestätigen. Die Intensivfahrschule Peters aus Wesel informiert über den Sehtest als gesetzliche Anforderung im Rahmen des Führerscheinerwerbs.

Bescheinigung vom Augenoptiker oder Augenarzt

Aus rechtlichen Gründen muss in Deutschland vor dem Führerscheinerwerb ein Sehtest vorliegen. Die Bescheinigung der Sehleistung darf hierbei einen bestimmten Wert nicht unterschreiten. Den Sehtest durchzuführen befähigt sind sowohl Augenoptiker als auch Augenärzte. Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation und die entsprechenden Testgeräte. Bei vielen Optikern kann man den Sehtest auch ohne Voranmeldung durchführen lassen. Er nimmt mit circa 15 Minuten nicht viel Zeit in Anspruch. Der Test wird mithilfe der sogenannten Landoltringe durchgeführt. Hierbei müssen die Öffnungen der Ringe richtig erkannt werden. Die Sehleistung muss mindestens 0,7 betragen (je Auge). Nur dann gilt der Sehtest für den Führerschein als bestanden und wird anerkannt. Sollte dieser Test nicht erreicht werden, ist eine Sehhilfe notwendig. Beispielsweise kann die fehlende Sehstärke mit einer Brille oder mit Kontaktlinsen ausgeglichen werden. Zum Sehtest sollte man entweder einen Reisepass oder den Personalausweis dabei haben. Augenoptiker oder auch Augenarzt stellt eine entsprechende Bescheinigung aus, die bestätigt, dass man entweder die volle Sehleistung hat oder dass man eine Sehhilfe mit sich führt. Mit dieser Bescheinigung können die Fahrerlaubnisklassen A, A1, B, BE, M, L, und T absolviert werden. Für weitere Klassen wie beispielsweise C, C1, C1E dagegen wird diese nur von einem Augenarzt akzeptiert.

Für ausführliche Informationen zum Leistungsangebot steht Peters Intensivfahrschule aus Wesel gerne jederzeit zur Verfügung.

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Peters Intensivfahrschule
Herr Peter Schlißke
Trappstraße 16
46483 Wesel
Deutschland

fon ..: 0281 2068077
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email : pr@deutsche-stadtauskunft.ag

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