Startschuss für die Fahrschule mit 16 ½

Der Erwerb der Fahrerlaubnis ist eine großartige Sache. Wer in der heutigen Zeit Besitzer eines Führerscheins ist, hat dafür in der Regel viel Freizeit und Geld investiert. Deshalb ist er wertvoll.

Der sogenannte Führerschein ab 17 Jahren oder auch begleitetes Fahren ab 17 genannt ermöglicht es jungen Leuten ab 17 bereits, Erfahrung mit dem Pkw im Straßenverkehr zu sammeln. Mittlerweile ist es in ganz Deutschland möglich, seinen Führerschein bereits mit 17 Jahren zu machen und damit am begleiteten Fahren mit dem Auto teilzunehmen. In Sachen Führerscheinprüfung gibt es keine sonderlich großen Unterschiede zwischen dem Führerschein mit 17 Jahren und dem normalen Führerschein mit 18 Jahren. Wenn es allerdings ums Fahren im Straßenverkehr geht, besteht ein ganz gravierender Unterschied: Mit dem Führerschein ab 17 Jahren darfst Du nur zusammen mit einer Begleitperson am Straßenverkehr teilnehmen. Daher kommt auch der Name begleitendes Fahren ab 17 Jahren. Diese Begleitperson muss dabei auch eingetragen sein.

Peters Intensivfahrschule in Wesel informiert über den Start zur Führerscheinanmeldung mit 16 ½.

Der Führerschein steht bei der Jugend für Freiheit

Damit die Probezeit gelingt: Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit mehr als fünf Jahren einen Pkw-Führerschein besitzen. Sie kann nur als Begleitung für den Führerschein ab 17 Jahren eingetragen werden, wenn sie nicht mehr als drei Punkte in Flensburg besitzt. Wenn die Begleitperson im Auto sitzt, ist es grundsätzlich egal, ob sie auf dem Beifahrersitz oder auf der Rücksitzbank Platz nimmt. Allerdings gelten für die Begleitperson im Prinzip die gleichen Regeln, als wenn sie selbst am Steuer sitzt. So darf die Begleitperson maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. Es funktioniert also nicht, dass sich die Begleitperson auf einer Party betrinkt und der Führerscheinneuling sie dann nach Hause fährst. Das Gleiche gilt natürlich für die Einnahme von Drogen. Der Führerschein ab 17 besitzt seine Gültigkeit in der Bundesrepublik Deutschland. Die Begleitperson ist beim Fahren ab 17 immer nur Berater und darf nicht aktiv in das Fahren eingreifen. Ein positiver Effekt des begleitenden Fahrens ist die Tatsache, dass die Probezeit schon mit Erlangen des Führerscheins ab 17 beginnt und der Führerscheinneuling damit schneller aus der Probezeit herauskommt.

Für ausführliche Informationen zum Autofahren ab 17 Jahren steht Peters Intensivfahrschule in Wesel gerne jederzeit zur Verfügung.

Über:

Peters Intensivfahrschule
Herr Peter Schlißke
Trappstraße 16
46483 Wesel
Deutschland

fon ..: 0281 2068077
fax ..: 0281 2067994
web ..: http://www.my-pif.de
email : pr@deutsche-stadtauskunft.ag

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