Mit Beschluss vom 30.07.2014 hat das (OLG) Koblenz festgestellt, dass die Feststellung beantragt werden kann,dass Kindesunterhaltsansprüche auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruhen.
Sonntag, 16.06.2024
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Mit Beschluss vom 30.07.2014 hat das (OLG) Koblenz festgestellt, dass die Feststellung beantragt werden kann,dass Kindesunterhaltsansprüche auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruhen.