Dem Arbeitnehmer steht ein Beschäftigungsanspruch gegen den Arbeitgeber zu. Muss er am Arbeitsplatz erscheinen, ohne dass ihm Arbeit zugewiesen wird, kann er ein Schmerzensgeld verlangen.
Sonntag, 26.05.2024
Ausgewählte Presseinformationen für Wirtschaft, Politik & Freizeit
Dem Arbeitnehmer steht ein Beschäftigungsanspruch gegen den Arbeitgeber zu. Muss er am Arbeitsplatz erscheinen, ohne dass ihm Arbeit zugewiesen wird, kann er ein Schmerzensgeld verlangen.