Auch ein möglicherweise nur einmaliger Drogenkonsum kann bei harten Drogen die fristlose Kündigung eines Berufskraftfahrers rechtfertigen - Bundesarbeitsgericht vom 20.10.2016, 6 AZR 471/15
Dienstag, 21.05.2024
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Auch ein möglicherweise nur einmaliger Drogenkonsum kann bei harten Drogen die fristlose Kündigung eines Berufskraftfahrers rechtfertigen - Bundesarbeitsgericht vom 20.10.2016, 6 AZR 471/15