Beleidigungen im Straßenverkehr sind kein Kavaliersdelikt: Gegenseitige Beschimpfungen und abfällige Gesten können mit bis zu 4000 Euro oder sogar Haftstrafe geahndet werden.
Dienstag, 21.05.2024
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Beleidigungen im Straßenverkehr sind kein Kavaliersdelikt: Gegenseitige Beschimpfungen und abfällige Gesten können mit bis zu 4000 Euro oder sogar Haftstrafe geahndet werden.