Wer umzieht muss sich innerhalb 2 Wochen an- bzw. ummelden. Dazu wird eine Vermieterbescheinigung benötigt, welche der Vermieter nach BMG §19 verpflichtend ausstellen muss.
Montag, 27.05.2024
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Wer umzieht muss sich innerhalb 2 Wochen an- bzw. ummelden. Dazu wird eine Vermieterbescheinigung benötigt, welche der Vermieter nach BMG §19 verpflichtend ausstellen muss.